Allgemeine Geschäftsbedingungen der ILTIS GmbH
1. Geltungsbereich
(1) Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn ihre Anwendung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
(3) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
(4) Alle Beratungsaufträge und sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich erteilt wurden. Ist der vollständige Auftragsinhalt zu Beginn der Auftragserteilung nicht oder nicht vollständig abschätzbar, kann eine mündliche oder schriftliche Rahmenvereinbarung geschlossen werden. Wird ein Auftrag seitens des Auftraggebers schriftlich bestätigt, verpflichtet dieser gegenseitig nur in dem in der schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.
2. Vertragsgegenstand
(1) Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
(2) Die genaue Leistungsbeschreibung, einschließlich des Leistungsumfangs, der Dauer und des Zeitrahmens, wird in einem separaten Vertrag oder Angebot festgelegt.
(3) Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
3. Angebot, Vertragsschluss und Dauer des Vertrages
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die ILTIS GmbH eine Bestellung bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die ILTIS GmbH hält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels einer Rechnung zu bestätigen.
(2) Der Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
(3) Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
* wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
* wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
(4) Bei einer Stornierung, Verschiebung oder Absage eines Beratungsauftrages oder eines Workshops behält sich die ILTIS GmbH vor, die beauftragten Leistungen im vollen Umfang nebst Reisekosten und Übernachtungskosten zu berechnen.
4. Aufklärungspflicht des Auftraggebers (Mitwirkungspflicht / Vollständigkeitserklärung)
(1) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die ILTIS GmbH alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind.
(2) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.
5. Schutz des geistigen Eigentums
(1) Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
(2) Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
6. Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber unwiderrufliche, ausschließliche Nutzungsrechte an den im Rahmen seiner vertraglichen Leistung erstellten Unterlagen in der Zusammenstellung ein, wie die Leistung erbracht wird, soweit der Auftragnehmer dazu die Möglichkeit hat und es sich nicht um frei verfügbare Information, allgemein zugängliche Inhalte oder um Modelle anderer Unternehmen oder des Auftraggebers selbst handelt.
7. Software und Lizenzen
(1) Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zu Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
8. Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer steht lediglich dafür ein, dass sein Leistungsgegenstand im Land des Leistungsortes frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) ist. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn und soweit der Auftraggeber selbst die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder diese auf von ihm selbst veranlassten Maßnahmen beruht.
(2) Etwaige Beanstandungen hinsichtlich der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer hat der Auftraggeber unverzüglich, längstens innerhalb von 10 Arbeitstagen, nachdem sie offensichtlich geworden sind, schriftlich zu rügen.
(3) Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
(4) Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der beanstandeten Leistung.
9. Haftung / Schadensersatz
(1) Die Mitarbeitenden der ILTLIS GmbH handeln bei der Durchführung der Beratung nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung.
(2) Beim Vorliegen von Sach- oder Rechtsmängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu
(3) Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Weitergehende Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers jedweder Art (im Folgenden insgesamt „Schadensersatzansprüche“) sind ausgeschlossen; der Auftragnehmer haftet deshalb insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
(4) Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
(3) Bei Softwareprodukten haftet der Auftragnehmer, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht für die Kompatibilität mit anderen Programmen (z.B. Schutzprogramme, Codierungsprogramme) und mit ungewöhnlichen Hardwarekonfigurationen.
10. Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Die ILTIS GmbH, ihre Mitarbeitenden und die hinzugezogenen Kolleg*innen verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die ILTIS GmbH gewährleistet gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.
(2) Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. Weitre Details zum Datenschutz und den Informationspflichten sind hier zu entnehmen: https://www.iltis.de/datenschutzerklaerung/
11. Honorar
(1) Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
(2) Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
12. Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(2) Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichts- und Erfüllungsort ist Tübingen.
Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
(2) Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(3) Die ILTIS GmbH ist berechtigt, das Unternehmen des Auftraggebers und das Projekt in seine Refernzliste aufzunehmen. D.h. Unternehmensname, Unternehmenskennzeichen bzw. Marken und eine allgemeine Beschreibung über das Projekt Dritten gegenüber zu erwähnen oder aufzulisten.
(4) Die ILTIS GmbH verwendet hochwertige Technologie, um unerwünschte E-Mails (Spam) zu erkennen nd herauszufiltern. Dennoch kann es vorkommen, dass ein E-Mail irrtümlich als Spam qualifiziert wird. Die ILTIS GmbH kann daher nicht garantieren, dass E-Mails des Auftraggebers beim gewünschten Empfänger auch tatsächlich ankommen.




